AGB Menschenbewegen
- Eine Verpflichtung zur Leistungserfüllung – insbesondere die Einhaltung vorgeschlagener Termine – entsteht erst nach schriftlicher Auftragsbestätigung durch den Auftraggeber.
- MENSCHENBEWEGEN verpflichtet sich, alle ihr im Zuge der Leistungserstellung zur Kenntnis gelangten Sachverhalte den Auftraggeber betreffend vertraulich zu behandeln.
- Für alle von Seiten MENSCHENBEWEGEN eingebrachten Dokumentationen verbleibt das Urheberrecht bei MENSCHENBEWEGEN. Ergebnisse dürfen nur zu dem im Werkvertrag vereinbarten Zweck verwendet werden. Die Weitergabe an Dritte, Reproduktion oder Vervielfältigung von Arbeitsergebnissen dürfen nur nach schriftlicher Genehmigung durch MENSCHENBEWEGEN erfolgen.
- Honorarnoten von MENSCHENBEWEGEN sind nach Erhalt prompt und ohne Abzug fällig. Im Falle des Verzuges gelten Verzugszinsen im Sinne des §1333 ABGB, d.h. somit 8% über dem Basiszinssatz als vereinbart.
- Für die Stornierung von bereits terminisierten Aufträgen werden folgende Sätze verrechnet:
– Storno bis 4 Wochen vor Arbeitsbeginn: 25% der Auftragssumme
– Storno bis 2 Wochen vor Arbeitsbeginn: 50% der Auftragssumme
– Storno bis zum Arbeitsbeginn: 75% der Auftragssumme
– Storno nach Arbeitsbeginn: 75% der Auftragssumme - Für Arbeit außerhalb Wiens werden folgende Reise- bzw. Aufenthaltskosten verrechnet:
– pro Km mittels PKW: € 0,42
– pro Km und Mitfahrer: € 0,05
– sonstige Reisekosten (Taxi, Bahn, etc.) laut Beleg
– Aufenthaltskosten laut amtlichen Tagessätzen
– Nächtigungskosten laut amtlichen Sätzen, bzw. laut Beleg - Reisespesen werden vom Standort des Beraters verrechnet.
- Kosten für extra geordete Dokumentation, Visualisierung und Kommunikation (Kopien, Folien, Fax, etc.) werden gesondert laut Beleg verrechnet.
- Abweichende Vereinbarungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur in schriftlicher Form bindend.
- Gerichtsstandort für alle Streitigkeiten ist Wien.
- Im Übrigen gelten, sofern obige Punkte nichts Abweichendes bestimmen, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Unternehmensberatung, Ausgabe März 2012. https://www.wko.at